Dashcam als Beweismitel zulässig
Urteil des BGH vom 15.05.2018
1. Der Bundesgerichtshof hat heute am 15.05.2018 entschieden, dass die Aufnahmen einer Dashcam in Fahrzeugen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Bedenken wegen des Datenschutzes bestehen nicht und seien allenfalls nachranging zu bewerten.
2. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass sich bereits mehrfach Gerichte mit der Zulässigkeit einer Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel beschäftigt haben. Dies kann man >>>hier<<< und >>>hier<<< nachlesen. Es gab aber auch Gerichte, die dies verneint hatten. Das kann man >>>hier<<< nachlesen. weiter lesen…..